Frühzeitig bedürftigen Menschen gedenken

Mit einem Legat zeigen Sie Mitgefühl und schenken Hoffnung!

Was macht die Stiftung?

Verborgene Not hat viele Gesichter, gerade auch bei betagten Mitmenschen. 

Die Stiftung Hilfe für betagte Menschen in Bedrängnis hilft in Notlagen und Krisensituationen und schenkt Menschen im dritten Lebensalter Hoffnung.
Durch direkte Unterstützung privater Gesuchsteller und/oder in Zusammenarbeit mit anderen (wohltätigen) Organisationen findet unsere Stiftung Mittel und Wege, finanzielle und soziale Not bei betagten Menschen zu lindern.
Zudem unterstützen wir schweizweit oder kantonal aktive Institutionen mit ähnlicher Ausrichtung.

Die Stiftungsleistungen werden in Form einmaliger Finanzbeiträge erbracht.

Um die notwendigen Mittel für unterstützungsbedürftige betagte Menschen aufzubringen, sind wir neben Spenden zusätzlich auf Legate angewiesen. Diese finanzieren einen wichtigen Teil der Ausgaben.

Die Stiftung Hilfe für betagte Menschen in Bedrängnis ist eine gemeinnützige Stiftung, steuerbefreit und untersteht der Aufsicht des Bundes.

Weitere Informationen:  Spendezweck oder Dankesschreiben.


Warum ein Legat?

Es gibt viele Menschen, die auch über ihr Leben hinaus Gutes tun möchten. Sie wollen zu Lebzeiten selbst bestimmen, welche Person oder welche Organisation, die Ihnen am Herzen liegt später einmal begünstigt werden soll. Vor allem wenn Sie keine Kinder oder Ehepartner haben, wird sonst Ihr Erbe an entfernte Verwandte verteilt oder dem Staat vermacht.

Wenn Ihnen das Wohlergehen betagter Menschen in Not am Herzen liegen, können Sie gerne unsere Stiftung unterstützen, indem Sie unsere Organisation im Testament mit einem bestimmten Betrag berücksichtigen (Legat oder Vermächtnis mittels Verfügung).

Wie verfasse ich ein Testament?

Folgende Schritte müssen Sie beim Verfassen eines Testaments beachten:

  1. Schreiben Sie in der Überschrift den Begriff ‚Testament‘ oder "letztwillige Verfügung"
  2. Verfassen Sie das Testament handschriftlich und unterschreiben Sie das Dokument mit Ort/Datum
  3. Ehepartner müssen je ein eigenes Testament verfassen
  4. Gesetzliche Pflichtteile dürfen nicht verletzt werden. Der überlebende Ehegatte und die Kinder sind Haupterben. Informieren Sie sich bei uns über die sogenannte ‚frei verfügbare Quote‘
  5. Führen Sie die Organisation, welche Sie begünstigen möchten, mit Namen und vollständiger Adresse auf
  6. Hinterlegen Sie das Testament an einem sicheren Ort und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen
  7. Sie können ein Testament jederzeit wieder abändern

Wie wird mein Nachlass besteuert?

Die Stiftung Hilfe für betagte Menschen in Bedrängnis ist von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen Begünstigten müssen in der Regel, je nach Verwandtschaftsgrad, Steuern zahlen.

Wie kann ich mit der Stiftung in Kontakt treten?

Wenden Sie sich bei Fragen zu Legaten oder für weitere Informationen zur Stiftung an Frau Luana Huwyler, Leiterin der Geschäftsstelle, Seeburgstrasse 18, 6006 Luzern, Telefon 041 371 07 53.

PDF-File Dokumentaion Legate